Fortschritte im Bereich künstlicher Intelligenz spielen Neurotechnologien in die Hände und treiben den Hype weiter an. Die Innovationen, die dadurch in Aussicht gestellt werden, elektrisieren: Wer möchte nicht, dass Querschnittgelähmte wieder gehen können? Oder dass wir unsere Merkfähigkeit, vielleicht sogar unsere Intelligenz steigern können? Dass unsere Kinder leichter lernen? „Vor allem in der klinischen Rehabilitation und der Versorgung von Patient:innen mit schweren Erkrankungen leisten die Entwicklungen bereits heute einen wichtigen Beitrag und werden künftig noch größere Chancen eröffnen“, unterstreicht Wood.
Gleichzeitig warnt der Forscher vor Gefahren: „Wenn es möglich ist, menschliche neuronale Aktivitäten aufzuzeichnen und sogar zu verändern, lassen sich Personen noch umfassender überwachen, individuelle Informationen über das Gehirn und die Psyche erfassen sowie persönliche Vorlieben und Entscheidungen unterschwellig manipulieren. Daraus ergeben sich viele ethische Fragen: Wie können wir unsere geistige Privatsphäre schützen, wenn andere unsere Gedanken lesen? Wer hat die Rechte an den Daten aus unserem Gehirn? Wenn Neurotechnologie in unser Denken und Gedächtnis eingreift, verändert sie damit unsere Persönlichkeit und Identität? Wo bleibt der freie Wille? Und welche Auswirkungen könnten diese Entwicklungen auf die gesamte Gesellschaft haben?
Schutz der Menschenwürde
„Insbesondere bei Anwendungen im Bereich kognitiver Leistungssteigerung und Selbstoptimierung ist höchste Vorsicht geboten“, betont Wood. „Nicht nur, weil viele technologische Versprechen bislang wissenschaftlich nicht einlösbar sind, sondern weil sie auch dazu neigen, bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten zu verschärfen“, so der Experte für Neurorechte. Er hält neben einer kritischen Öffentlichkeit eine klare Regulierung und den Schutz vor manipulativen Anwendungen für unverzichtbar.
Auch im Kontext von Arbeit und Sicherheit gelte es wachsam zu sein, damit Menschenwürde und Menschenrechte gewahrt bleiben.
Als besorgniserregendes Beispiel nennt der Wissenschaftler ein australisches Transportunternehmen, das seine Lkw-Fahrer:innen verpflichtet, Kappen zu tragen, die das Aufmerksamkeitslevel messen. „Wenn die Einführung von Gehirn-Interfaces ohne freiwillige Zustimmung erfolgt, erzeugt das enormen Druck auf die Betroffenen und stellt einen tiefgreifenden Eingriff in das Selbstverständnis von Autonomie und Persönlichkeit dar“, kritisiert Wood. Oberstes Prinzip müsse sein: Der Mensch darf nicht zum Mittel der technologischen Entwicklung werden, sondern diese muss sich an unseren Bedürfnissen und Rechten orientieren. „Wenn wir von internationalen Tech-Konzernen abhängig sind, welche die Kontrolle über Plattformen, Daten und Infrastrukturen gewinnen, besteht die große Gefahr, dass Menschenrechte ausgehöhlt und nationale Schutzmechanismen unterlaufen werden“, warnt der Experte.
Regelwerk als Antwort
Die durch Neurotechnologien entstandene Bedrohung ist in ihrer Art und Intimität völlig neu. Als Reaktion darauf ist das Konzept der Neurorechte entstanden, mit dem sich auch Wood in einer Forschungsgruppe an der Uni Graz befasst. „Wir verstehen darunter Schutzrechte, die Menschen vor kognitiver und emotionaler Manipulation, Bedrohungen ihrer Persönlichkeit, Gedankenfreiheit, Privatsphäre und Selbstbestimmung durch neue Technologien bewahren sollen“, erklärt er den Begriff. Gemeinsam mit Kolleg:innen aus den Rechtswissenschaften, der Ethik und Soziologie befasst sich der Psychologe etwa mit den Fragen, inwieweit Geräte Kontrolle über das Gehirn einer Person haben dürfen; ob „kognitive Freiheit“ als grundlegendes Menschenrecht verankert werden kann; wie Innovationen in der Neurotechnologie verantwortungsvoll eingesetzt und die Risiken externer Manipulation verringert werden können. „Wir entwickeln Kriterien für ethische Entscheidungen, die sowohl demokratische als auch menschenrechtliche Ansprüche erfüllen“, so der Forscher.
Ethische Empfehlungen
2023 beschloss die UNESCO-Generalkonferenz die Ausarbeitung ethischer Leitlinien zum Umgang mit Neurotechnologien durch eine Expert:innen-Gruppe und in Abstimmung mit allen Mitgliedsstaaten. Guilherme Wood hat gemeinsam mit dem österreichischen diplomatischen Corps an den Verhandlungen darüber teilgenommen und seine wissenschaftliche Expertise eingebracht. Er betrachtet die UNESCO-Empfehlungen, die heuer im Mai einstimmig verabschiedet wurden, als Meilenstein. „Mit der aktiven Beteiligung von Delegationen aus über 80 Ländern sind sie das erste international legitimierte Ergebnis einer weltweiten Verständigung über ethische Prinzipien im Umgang mit Neurotechnologien. Damit haben sie große Bedeutung für politische Entscheidungsprozesse auf globaler und europäischer Ebene“, betont Wood.
Die Leitlinien, die bei der nächsten UNESCO-Generalversammlung im November veröffentlicht werden, betonen die Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. „Explizit hervorgehoben wird der Schutz vulnerabler Gruppen, also von Personen, die etwa durch Krankheit, Abhängigkeit oder institutionelle Machtungleichheit besonderen Risiken ausgesetzt sind“, berichtet der Wissenschaftler. Ein zentrales Anliegen sei zudem die Wahrung der Privatsphäre als unteilbares Grundrecht, das nicht relativiert werden dürfe. „Darüber hinaus positionieren sich die Empfehlungen der UNESCO klar gegen die unreflektierte Begeisterung für alles, was mit Hirnscans oder neuronalen Interfaces zu tun hat und fördern damit kritisches Denken über Entwicklungen in diesem Bereich“, ergänzt er.
von Gudrun Pichler