NEUROWISSENSCHAFT
Therapie mit KI
Virtual Reality (VR), Avatare und Gaming-Umgebungen könnten das Gesundheitswesen entlasten. Aber wollen sich Patient:innen von künstlicher Intelligenz therapieren lassen? Wie sehr vertrauen sie ihr? Psychologin Silvia Kober forscht als eine von wenigen dazu.

„Bravo, das hast du gut gemacht!“ „Ein Schritt noch, dann bist du am Ziel!“ Aufmunternde Worte spornen an. Auch wenn sie von einer Computer-Figur kommen? Könnte ein solcher gar Motivationstrainerin, Therapeut oder Ärztin ersetzen? „Das Potenzial ist da“, meint Silvia Kober vom Institut für Psychologie der Universität Graz. Sie erforscht, wie die digitalen Persönlichkeiten auf uns wirken und wie weit Virtual-Reality-Technologien Reha-Maßnahmen ergänzen können.
In einer Studie zeigte die Psychologin, dass ein KI-gesteuerter Avatar gleich sympathisch und vertrauenswürdig wirkt wie einer, der von einer echten Person kontrolliert wird, solange die Teilnehmer:innen nicht wissen, dass sie mit einem technischen Tool kommunizieren. „Die Proband:innen stellten keinen Unterschied zwischen den KI-generierten und den menschlichen Antworten fest, die wir ihnen vorlegten“, ergänzt Kober. Erst als die wahre „Identität“ des Gegenübers aufgedeckt wurde, bewerteten sie die künstliche Gesprächspartnerin weniger positiv und wurden auf deren sprachliche Eigenheiten aufmerksam.
Ein Anlass für die Untersuchung war der AI Act der EU, gemäß dem man die Nutzung von künstlicher Intelligenz transparent machen muss. „Wir wollten wissen, ob diese Aufklärung einen Unterschied in der Kommunikation mit Chatbots macht“, erklärt die Psychologin. Dass diese durch die Enthüllung offensichtlich leidet, sieht sie nicht als Nachteil: „Grundsätzlich ist es ja gut, dass die Leute skeptisch sind. Und die KI soll den Menschen auch nur ergänzen, nie ersetzen.“
Spielerisch gesünder
Kober begann in den 2010er-Jahren, an der Hirn-Computer-Schnittstelle zu forschen und hat an Online-Spiele angelehnte virtuelle Trainings für Schlaganfall-Patient:innen mitentwickelt. Diese haben sich vielfach bewährt. Deswegen will die passionierte Gamerin den Weg zu Therapien mit VR-Brille ebnen. „Ich kann mir gut vorstellen, dass Klient:innen ihre Vorbehalte ablegen, wenn man sie über den Nutzen besser aufklärt und sie parallel weiterhin von realen Personen betreut werden“, meint die Forscherin. Beispielsweise könnte eine künstliche Persönlichkeit – sofern gewünscht – zwischen Praxis-Terminen oder nach einer stationären Reha das Üben zu Hause unterstützen und hilfreiche Anweisungen geben wie: „Streck die linke Hand noch ein bisschen weiter aus!“
Der nächste Schritt wäre eine digitale Therapeutin, die auf die Emotionen der Patient:innen eingeht und die Übungen entsprechend anpasst. Kober betreut gerade eine Masterarbeit, in der ein Studierender die Wirkung eines Avatars untersucht, der auf das individuelle Verhalten der Nutzer:innen, etwa auf Augenbewegungen, reagiert. Wirkt er sympathischer, wenn er darauf eingeht und Empathie zeigt? Wäre er dann ein motivierender Trainer? Das sind die nächsten Fragen, die die Forscherin antreiben.
Gleichzeitig ortet sie in diesen technologischen Möglichkeiten große Missbrauchsgefahr. Neueste VR-Headsets verfolgen die Bewegungen von Händen, Kopf und Augen, erkennen Gesichter, ermitteln Herzraten. Die Messung der Gehirnströme wäre technisch ebenfalls leicht umsetzbar. Diese Daten würden preisgeben, ob die Träger:innen entspannt, gestresst, aufgeregt oder überlastet sind.
Allein aus Hand- und Kopfbewegungen lässt sich die Identität einer Person mit über 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit feststellen – genauer als mittels Gesichtserkennung oder Fingerabdruck. „Diese Merkmale werden beispielsweise beim Spielen beliebter VR-Games gesammelt. Man muss sich vor Augen halten, was die Konzerne damit alles machen können“, warnt Kober, die sich regelmäßig virtuell mit ihrem Schwager in Deutschland zum Billard oder Minigolfen trifft. Geschlecht, Alter, aber auch Lachen oder Stirnrunzeln werden der KI über diese Technologie offenbart. „Daraus könnten Firmen natürlich Nutzen ziehen und gezielt bestimmte Werbung einspielen oder gar Wahlempfehlungen abgeben“, fasst die Psychologin zusammen. Daher müsse der AI Act nachgeschärft werden. Manipulative Formen der Einflussnahme sind im EU-Recht zwar grundsätzlich verboten, ihre genaue Abgrenzung aber noch nicht ausreichend geklärt. „Fällt das gezielte Reagieren auf Emotionen auch darunter? Hier gibt es Grauzonen, die im Sinne der Kund:innen – und folglich auch im Sinne von Patient:innen – geklärt gehören“, stellt Kober fest.
Weiter im Aufwind
Ungeachtet der Gesetzeslage halten der Virtual- und der Augmented-Reality-Boom an. Einfache Datenbrillen gibt es schon um unter 100 Euro. Selbst Kliniken kaufen immer häufiger VR-Headsets für Ergo- und Physiotherapie. Dass digitale Gesundheitstrainer:innen motivierende und unterstützende Aufgaben übernehmen, ist für die Psychologin eine Frage von wenigen Jahren. Wie Patient:innen diese Anwendungen wahrnehmen, ist allerdings noch nicht belegt. „Wir wollen mit unserer Forschung eine wissenschaftliche Basis schaffen, wo es derzeit nur Vermutungen gibt“, betont Silvia Kober.
Darüber hinaus bewirbt sie sich um EU-Förderung für ein Projekt zur „digital literacy“, um im Sinne der Demokratiebildung Menschen weniger anfällig gegenüber Deepfakes und anderen Manipulationen aus der Online-Welt zu machen. Auch da fehlen noch wissenschaftliche Erkenntnisse, wie diese digitalen Eindrücke auf unser Gehirn wirken. Belegt ist hingegen, dass wir uns problemlos in eine virtuelle Realität hineinziehen lassen, weil sie uns plausibel erscheint und wir nicht ständig alle Wahrnehmungen kritisch hinterfragen. Dazu hat Kober gemeinsam mit ihrem Kollegen Guilherme Wood einen Artikel im Fachmagazin AI & Society veröffentlicht. „Man erfährt immer wieder von Menschen, die sich in einer digitalen Welt wohler fühlen und den Bezug zur echten Umgebung verlieren. Manche verlieben sich ja sogar in Chatbots“, berichtet die Forscherin. Für vulnerable Personen sei das Suchtpotenzial groß. Vielleicht gibt es ja bald einen KI-Trainer, der rechtzeitig vor dem Abdriften bewahrt.