RECHTSWISSENSCHAFTEN
Mensch im Recht
Mitte der 1980er-Jahre schaffte Elisabeth Staudegger sich mit ihren Brüdern einen „Personal Computer“ an, um ihre Diplomarbeit darauf zu schreiben. Das Spezialgebiet der Rechtswissenschafterin wurde „Recht und IT“: Regulierungsbedarf und Nutzbarkeit von Informationstechnologien für die juristische Arbeit. Gerade mit der Dissertation beschäftigt ist Petra Zandonella. Sie forscht zum europäischen Gesundheitsdatenraum und ist froh darüber, dass sie weiß, wie man juristische Datenbanken ohne Hilfe einer künstlichen Intelligenz durchforstet. Zwei Juristinnen aus zwei Generationen sprechen über Fortschritt, Meilensteine und die Zukunft der Rechtswissenschaften.
Frei zugängliche Large Language Models à la ChatGPT übernehmen heute viele Aufgaben, im Job und privat. War die Integration von KI in unseren Alltag eine Entwicklung, mit der zu rechnen war?
Elisabeth Staudegger: Mit einem „Roboter-Richter“ haben wir uns schon Ende der 1980er-Jahre auseinandergesetzt. Obwohl das KI-Programmieren mit Prolog damals für uns mehr Spielerei war, ist uns klar gewesen, dass wir über kurz oder lang mit KI arbeiten werden. Nicht absehbar war, zumindest für mich, ihre heutige Form. Große Sprachmodelle, die enorme Rechenleistungen benötigen, allgemeiner Zugriff darauf via Smartphones, die uns ständig miteinander in Verbindung halten, sukzessive Integration in Anwendungen, die wir bisher bewusst genutzt haben. Dass unsere Kommunikation umfassend von beinahe unsichtbaren Technologien geprägt sein wird, habe ich während meines Studiums nicht erwartet.
Petra Zandonella, sieht Ihre Generation die KI als spannendes Forschungsgebiet für die Rechtswissenschaften?
Petra Zandonella: Viele junge Wissenschafter:innen sehen sie als interessantes Forschungsfeld, weil die meisten als Teenager mit Smartphones und sozialen Medien in Berührung gekommen sind. Jetzt können sie etwas wissenschaftlich aufarbeiten und begleiten, das Teil ihres Alltags ist. Den Chancen und Gefahren juristisch auf den Grund zu gehen, ist selbstverständlich wichtig. Aber noch wichtiger finde ich, wieder einen grundsätzlicheren Zugang in den Rechtwissenschaften zu forcieren. Denn derzeit wird das Rechtssystem immer mehr „aufgedröselt“. Es gibt zum Beispiel den AI Act, aber kein vergleichbares Regelwerk für Neuro- oder ähnliche Technologien, obwohl sich auch diese rasant weiterentwickeln und Risiken bergen. Durch das Schaffen von Rechtsakten in einzelnen Bereichen können ungewollte Lücken und Unsicherheit in anderen entstehen. In meinen Augen wäre es ein entscheidender Fortschritt, wenn alle Beteiligten wieder das große Ganze im Blick behalten würden – also die Balance zwischen Schutz und Freiheit –, anstatt einzelne Technologien gesondert zu behandeln.

Petra Zandonella forscht zum europäischen Gesundheitsdatenraum.
Was bedeutet für Sie Fortschritt aus rechtswissenschaftlicher Sicht?
Staudegger: Die Grundrechtecharta, die seit 2009 die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts ergänzt, war rückblickend ein riesiger Meilenstein. Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justiz sind darin verankert und können auch auf nationaler Ebene eingefordert werden. Leider haben viele diese wertebasierte Haltung der EU noch nicht verinnerlicht und denken, das Recht müsse dem Markt dienen. Das stimmt nicht. Der Mensch steht im Zentrum. Fortschritt darf deshalb nicht nur „höher, schneller, weiter“ bedeuten, sondern muss eine Rückbesinnung auf das Wesentliche sein. Das Recht auf Leben, Würde, Meinung, Gleichbehandlung, Mitsprache, Privatsphäre und vieles mehr.
Was müssen künftige Juristinnen und Juristen können?
Zandonella: Kritisches Denken bleibt die Grundfähigkeit – das gilt natürlich für alle Wissenschaftszweige. Ich bin überzeugt davon, dass KI-Werkzeuge in einigen Jahren in der juristischen Praxis ganz selbstverständlich und in einem sinnvollen Ausmaß zum Einsatz kommen werden, zum Beispiel wie jetzt schon bei der Recherche in Online-Datenbanken. Dennoch sollten wir die Letztkontrolle immer in menschlicher Hand belassen. Denn gerade in der Anwendung von Gesetzen geht es um konkrete Menschen, für die persönlich oft viel von diesen Entscheidungen abhängt.
Staudegger: Ja, denn Jurist:innen der Zukunft brauchen weiterhin die Fähigkeit, geltendes Recht korrekt auszulegen, um die Vorschläge der KI sachgerecht beurteilen zu können. Die Rechtswissenschaften sollten darüber hinaus Empfehlungen abgeben können, wenn bestimmte Entwicklungen neue Regeln erfordern. Eine Fachdisziplin allein kann so eine Aufgabe aber unmöglich stemmen. Daher werden sich die Rechtswissenschafter:innen wieder enger mit Expert:innen aus Ökonomie, Psychologie, Soziologie, Ethik, aber auch Systemwissenschaften, Digital Humanities und Technik austauschen müssen. Nur so können wir die Wirkung technologischer Strömungen auf Einzelne und die Gesellschaft erkennen, bewerten, und, falls nötig, regulieren.

Elisabeth Staudegger beschäftigt sich mit Recht und IT.
Würden Sie Ihre Spezialisierung wieder wählen, wenn Sie heute am Anfang des Studiums stehen würden?
Staudegger: Ja, und sogar noch bewusster. Ich hatte das Glück, mit dem Doktorat am Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik verankert zu sein. Dort konnte ich von Anfang an eine breit aufgestellte Perspektive auf die Thematik entwickeln. Der enge Austausch mit anderen Disziplinen, zum Beispiel den Geisteswissenschaften, war ungemein bereichernd. Und das ist er für mich geblieben. Gerade heute entstehen immer neue Fragen, die wir nur gemeinsam aufgreifen und beantworten können. Denken wir beispielsweise an den Begriff „Enhancement“, also die ständige, alltägliche Vermessung und Verbesserung unserer Leistungsfähigkeit. Was macht das aus uns? Was braucht es, um innovative Technologien zu ermöglichen und gleichzeitig Menschenwürde, Autonomie und Verantwortlichkeit zu erhalten? Das sind große und wichtige Fragen, die man vielleicht alleine stellen, aber niemals alleine beantworten kann.
Frau Zandonella, Sie schreiben Ihre Dissertation zum europäischen Gesundheitsdatenraum und dem Schutz der darin enthaltenen Daten. Welche Herausforderungen kommen bei diesem Thema auf uns zu?
Zandonella: Der europäische Gesundheitsdatenraum wird durch eine EU-Verordnung eingerichtet. Damit Gesundheitsvorsorge langfristig gut funktioniert, sind hochwertige und strukturierte Daten notwendig, die für Forschung zur Verfügung stehen, aber auch politischen Entscheider:innen Grundlagen bieten können. Patient:innen zu schützen und gleichzeitig die Nutzung von Gesundheitsdaten zu ermöglich, sehe ich als eine der größten juristischen Herausforderungen.
